Teilnahmebedingungen

01. Anmeldung, Sicherungsschein und Zahlung
1.1. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und erlangt erst Gültigkeit nachdem die Anzahlung bzw. die Teilnehmergebühr auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Wir behalten uns vor, auch vor dem Anmeldeschluss Anmeldungen zurückzuweisen.
1.2. Sicherungsschein
Die NaturFreunde Schneesportschule Nordheim darf den restlichen Teilnehmerbeitrag bei insolvenzsicherungspflichtigen Fahrten vor Beginn der Fahrt nur verlangen, wenn dem Teilnehmer ein Sicherungsschein übergeben wurde. Der restliche Teilnehmerbeitrag wird nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig.
1.3. Zahlung
Die Zahlung der Teilnehmergebühr ist auf das Konto der NaturFreunde Schneesportschule bei der VBU Volksbank im Unterland eG, 28 Tage vor Reiseantritt zu überweisen. Bei allen Veranstaltungen bitten wir um eine unverzügliche Anzahlung (siehe entsprechende Seite), erst dann ist die Anmeldung gültig. Auf dem Überweisungsformular sind Ausfahrt (Stichwort), Termin sowie der Name des Anmelders anzugeben.
1.4. Anmeldestellen
Bitte melden Sie sich bei der in der Ausschreibung angegebenen Person an.
1.5. Ausweispapiere
Bei allen Fahrten ins Ausland ist unbedingt ein gültiger Personalausweis bzw. ein Reisepass mitzuführen.

02. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzteilnehmer
2.1. Rücktritt
Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Rücktritte müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung bei uns eingeht.
Wir behalten uns bei mehrtägigen Veranstaltungen folgende Rücktrittsgebühren vor:
bis 8 Wochen vor Beginn: 15 % des Teilnehmerbeitrages
bis 4 Wochen vor Beginn: 25 % des Teilnehmerbeitrages
bis 2 Wochen vor Beginn:
45 % des Teilnehmerbeitrages
bis 1 Wochen vor Beginn:
55 % des Teilnehmerbeitrages
Wenn der Teilnehmer die Fahrt schuldlos nicht antritt, wird die Teilnehmergebühr abzüglich der durch den Nichtantritt entstandenen Kosten (Busfahrt, Leerbettgebühr, Verwaltungskosten, usw.) in angemessener Höhe zurückerstattet.
2.2. Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
2.3. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

03. Rücktritt durch die Naturfreunde Schneesportschule Nordheim
Bei zu geringer Beteiligung, Schneemangel, höherer Gewalt oder einem sonstigen ähnlichen Grund ist die NaturFreunde Schneesportschule Nordheim jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Nach Fahrtbeginn wird der Teilnehmerbeitrag unter Abzug der bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet.
Die NaturFreunde Schneesportschule Nordheim kann während der Fahrt, vertreten durch die Fahrtenleitung, nach erfolgloser Abmahnung wegen einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der Fahrt durch in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen kündigen. Der Teilnehmerbeitrag wird dann unter Abzug der bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet.

04. Haftung
Die NaturFreunde Schneesportschule Nordheim haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Veranstalters. Für Fremdleistungen wird nicht gehaftet. So haftet beispielsweise bei der Beförderung mit Omnibussen oder Liftanlagen für die Beförderung das jeweilige Unternehmen.
An sportlichen Betätigungen während der Maßnahmen beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Eine Haftung der NaturFreunde Schneesportschule Nordheim ist insofern ausgeschlossen. Insgesamt ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und soweit der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die NaturFreunde Schneesportschule Nordheim allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerbeitrages beschränkt.
Bei allen Veranstaltungen obliegt das Bestehen einer ausreichenden Versicherung, insbesondere einer Krankenversicherung, dem Teilnehmer. Wir empfehlen eine Zusatzversicherung, insbesondere eine Auslands-Reisekrankenversicherung, abzuschließen. Naturfreunde Mitglieder sind über ihren Jahresbeitrag bereits unfall- und haftpflichtversichert.

05. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Bei Beeinträchtigung durch einen Mangel hat der Teilnehmer die Pflicht, ein Abhilfeverlangen mit Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfeleistung zu stellen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der NaturFreunde Schneesportschule Nordheim verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Andernfalls ist der Teilnehmer nicht zu einer Kündigung wegen des aufgetretenen Mangels berechtigt.
Etwaige Beanstandung (Mängel) hat der Teilnehmer unverzüglich schriftlich bei der Fahrtenleitung oder bei der NaturFreunde Schneesportschule Nordheim anzuzeigen. Ansprüche aus der Fahrt hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt schriftlich geltend zu machen.

06. Schneemangel
Ein durch Schneemangel bedingter Skikursausfall wird möglichst nachgeholt. Sollte anhaltender Schneemangel über einen längeren Zeitraum oder höhere Gewalt eine vorzeitige Beendigung der Kurse hervorrufen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Kursgebühr. Bei unsicherer Schneelage bitten wir Sie, sich bei der Anmeldestelle ab dem Freitag vor dem Skikurstag zu erkundigen.

07. Sonstiges
Die Einhaltung der genannten Abfahrtstermine obliegt dem Teilnehmer. Ansprüche wegen verpasster Termine sind nicht möglich. Die NaturFreunde Schneesportschule Nordheim behält sich vor, Teilnehmer vom Skikurs auszuschließen, wenn ihre Skiausrüstung nicht den heutigen Erfordernissen entspricht bzw. offensichtlich nicht vom Fachgeschäft geprüft und eingestellt wurde.